Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt A: Allgemeiner Teil
1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit und werden zurückgewiesen.
2. Angebote und Preisliste
2.1 Der Katalog und die Preisliste stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern vielmehr eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.
2.2 Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, mit welchem er auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für das jeweilige Rechtsverhältnis allein maßgeblich akzeptiert.
2.3 Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.
3. Änderung nach Beauftragung
3.1 Änderungswünsche nach Beauftragung sind schriftlich zu vereinbaren und werden gesondert berechnet.
3.2 Der Liefertermin kann sich um den Zeitraum, der für die Änderungsarbeit notwendig ist, verschieben.
4. Preise
4.1 Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Verpackung und Frachtspesen ab jeweiligem Lagerort gemäß der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
4.2 Preise in unserem Internet-Shop sind hiervon abweichend Brutto-Preise inkl. MwSt. in jeweils aktueller Höhe.
5. Lieferung
5.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.
5.2 Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die Transport- und Verpackungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten.
5.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von uns nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.
5.4 Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht infolge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
5.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
6. Zahlung
6.1 Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ab Vertragsbeginn per Vorkasse sofort fällig.
6.2 Bei Teillieferungen können wir eine anteilmäßige Zahlung verlangen.
6.3 Für Warenlieferungen, Dienst- und Montageleistungen, die abweichend vorheriger Liefer- und Zahlungsbedingungen zuvor einer förmlichen Abnahme durch den Bauherren oder dessen Vertreter bedürfen, sind wir berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 90% des Rechnungsbetrages der gelieferten Leistung zu verlangen.
6.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten (gegenüber Unternehmern 9%-Punkten) über dem Basiszinssatz der EZB zu fordern und zwar ab dem ersten Tag des Verzuges.
6.5 Für jede Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR.
7. Gefahrenübergang
7.1 Der Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
7.2 Die Wahl des Transportweges und der Transportart bleibt uns überlassen.
7.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware an den Transportführer (z.B. Paketdienst, Spediteur, etc.) übergeben haben. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten aufgrund gesonderter Vereinbarung übernehmen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt der Lieferung unser Eigentum.
9. Technische und Preisänderungen
Produktänderungen im Sinne einer technischen Weiterentwicklung bzw. Änderungen in Form und Farbe sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.
10. Sonderanfertigungen/Haftungsfreistellung
10.1 Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen.
10.2 Für Sonderanfertigungen wird von uns die Einhaltung etwaiger Vorschriften nicht geprüft.
10.3 Für Druckerzeugnisse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Sie haften allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
10.4 Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie Ihnen gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
10.5 Es besteht für uns keinerlei Verpflichtung, Vorlagen länger als 24 Monate aufzubewahren.
11. Korrekturen/Entwürfe
11.1 Grundlage für die Produktion von Schildern, Stempeln und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Kunden unterzeichnete Korrekturabzug.
11.2 Korrekturabzüge für Stempel werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
11.3 Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.
12. Montagen
12.1 Die Berechnung von Montageleistungen erfolgt in der Regel zum Stundensatz und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
12.2 Abweichend hiervon können Montagekosten zum Festpreis vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mehr- bzw. Minderstunden bei vereinbartem Festpreis keine Berücksichtigung finden, da der Preis auf Basis einer Mischkalkulation von Arbeitszeit, Fahrzeit und div. Kosten ermittelt wurde. Eine pauschale Kürzung bzw. Nachberechnung wird daher ausgeschlossen.
13. Entsorgung/Kostentragung
Sollten wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisung gehalten sein, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.
14. Werbe- und Fahrzeugbeschriftungen
14.1 Wir führen Werbe- und Fahrzeugbeschriftungen mit qualifiziertem Fachpersonal und unter Verwendung von Hochleistungs- und Digitaldruckfolien aus.
14.2 Reversible Folien lassen sich problemlos am Ende der Belegungszeit wieder vom Grund bzw. Fahrzeug durch unsere Mitarbeiter und unter Beachtung der dafür vorgeschriebenen Technik rückstandsfrei entfernen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Montagegrund und die Lackierung, auf welche die Folien und somit Ihre Werbung aufgebracht werden, in einem einwandfreien Zustand befinden und fest an der Karosserie bzw. am Grundmaterial haften.
14.3 Für Schäden, die sich aus unzureichender Haftung der Farbgebung am Grundmaterial ergeben, übernehmen wir keine Verantwortung. Kunden haben ihre Fahrzeuge in einem entsprechenden Zustand für die Beschriftung bereit zu stellen und auf mögliche Mängel hinzuweisen.
14.4 Geringfügige Farbabweichungen im Digitaldruck auf unterschiedlichen Materialien sind normal und können nicht beanstandet werden.
15. Gewährleistung/Verjährung
15.1.Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt wird. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung im nachstehender Nr.17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich v.a. auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuzeigen.
15.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist stets nur 1 Jahr ab Gefahrenübergang.
15.4 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.
15.5 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.6 Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
16. Transportschäden
16.1 Der Auftraggeber hat die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und dem Auftragnehmer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsaufnahme des Frachtführers Mitteilung zu machen.
16.2 Zur Sicherstellung evtl. Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Frachtführer ist bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen vor Abnahme des Gutes die Aufnahme des Schadens und Aushändigung der Tatbestandsaufnahme zu verlangen; bei äußerlich nicht erkennbaren Beschädigungen muss das Gut im vorgefundenen Zustand verbleiben und der Frachtführer unverzüglich zur Schadensfeststellung aufgefordert werden.
16.3 Verpackungen sind unbedingt aufbewahren.
16.4 Reklamationsfristen für die Aufforderung des Frachtführers zur Ausfertigung einer Tatbestandsaufnahme betragen bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden 24 Stunden bei Post- und Kuriersendungen und 4 Tage nach Zusendung per Spedition nach Annahme des Gutes.
17. Haftungsausschluss
17.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
17.2 Von dem unter vorstehender Nr. 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.
17.3 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
18. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden beachtet. Weitere Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.puk-schmiedel.de/datenschutz/
19. Rechtswahl/Erfüllungsort
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.
20. Salvatorische Klausel
Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht.
Abschnitt B: Erweiterte AGB für Werbeflaeche38.de
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden erweiterten Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt A) für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ideen für Werbung MS GmbH und den Auftraggebern (Mietern) für das unter Werbeflaeche38.de beworbene Angebot. Sie gelten für sämtliche sich auf www.werbeflaeche38.de beziehende Aufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
2. Angebote, Preise
2.1 Unsere Angebote sind ohne Unterschrift gültig und bis zur Bestätigung durch den Auftraggeber stets freibleibend.
2.2 An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden.
2.3 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die jeweils aktuelle Preisliste stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Soweit keine Preisliste vorliegt, bestimmen wir die Vergütung nach billigem Ermessen. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.4 Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch uns oder durch die Auftragsdurchführung zustande.
2.5 Wir behalten uns vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form (der Vorlage) oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.
2.6 Die Einschaltzeiten und die Platzierung des Spots im Programmablauf werden durch uns vorgenommen.
3. Vertragsumfang
3.1 Gegenstand unseres Angebots ist die Vermarktung von Standbildern und Werbefilmen von bis zu 5 Minuten Länge („Spots“) auf einer LED-Leinwand für Geschäftskunden.
3.2 Die finale Entscheidung über die Ausstrahlung der Spots liegt bei uns. Wir sind berechtigt, den Auftrag nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen bzw. zu sperren. Dies ist insbesondere zulässig, wenn gegen rechtliche Bestimmungen oder der Auftrag nicht den anerkannten Verhaltensregeln des Zentralverbandes der Werbewirtschaft e.V. und des Deutschen Werberates entspricht. Wird die Ausstrahlung abgelehnt, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Sendefähig sind ausschließlich Inhalte und/oder Äußerungen, die nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen oder nicht beleidigend, nicht gewaltverherrlichend, nicht obszön, nicht diskriminierend oder nicht sexistisch sind. Auch schnelle Helligkeits- oder Farbwechsel können dazu führen, dass das Sendemotiv nicht sendefähig ist. Wir sind berechtigt, nicht sendefähige Motive abzulehnen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, unverzüglich sendefähige Motive anzuliefern.
4. Anlieferung der Unterlagen, Rügepflicht
4.1 Die Unterlagen für die Spots liefert der Auftraggeber innerhalb von vier (4) Wochen nach Unterschrift.
4.2 Bei nichtrechtzeitiger Lieferung erstellen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen einen Ersatzspot für den Auftraggeber und übersenden diesen zur Freigabe an den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber binnen einer Frist von einer Woche keine Freigabe oder stellt innerhalb dieser Frist keine eigenen Daten bzw. Text- und Gestaltungsunterlagen zur Verfügung, können wir vom Vertrag zurücktreten und dem Auftraggeber die Kosten für die Produktion des Ersatzspots in Rechnung stellen.
4.3 Dem Auftraggeber ist es unbenommen, insoweit den Anfall nur geringerer Kosten nachzuweisen.
4.4. Der Auftraggeber hat uns in jeder Phase der Auftragsabwicklung auftauchende Mängel stets unverzüglich möglichst schriftlich/faxschriftlich zu rügen. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.5 Durch die Rüge müssen wir sofort in die Lage versetzt werden, mögliche Gewährleistungsansprüche zu prüfen und den Auftragsablauf zu korrigieren.
4.6 Sind wir gezwungen, den Werbestandort aufzugeben, bemühen wir uns, dem Auftraggeber einen vergleichbaren Werbeort als Ersatz anzubieten. Forderungen ergeben sich daraus für den Auftraggeber nicht.
5. Laufzeit des Vertrages/ Zahlungsbedingungen
5.1 Die Ausstrahlung erfolgt erst nach Zahlungseingang beim Auftragnehmer.
5.2 Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tage der Erstausstrahlung des Spots.
5.3 Zahlungsverzug berechtigt uns zur Unterbrechung der Ausstrahlung. Abweichende Änderungen sind gesondert festzulegen. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug zu bezahlen.
5.4 Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit mehr als 10 Werktagen in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 40% der noch ausstehenden Vertragssumme zu leisten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen eine evtl. geringeren Schaden nachzuweisen.
5.5 Eine automatische Verlängerung des Nutzungsvertrages kann gesondert vereinbart werden.
6. Betriebszeit
Die Betriebszeit entnehmen Sie unserer Homepage für den jeweiligen Standort.
7. Störung der Betriebsfähigkeit
7.1 Bei Störungen/ Ausfallzeiten die die vereinbarte Ausstrahlung des Spots verhindern, erfolgen Ersatzleistungen für den Auftraggeber durch uns nach gemeinsamer Abstimmung. D.h. Mehrausstrahlungen innerhalb des Nutzungszeitraumes bzw. zusätzliche Ausstrahlungen im Zusammenhang mit einer entsprechenden Vertragsverlängerung.
7.2 Im Zuge höherer Gewalt und anderer unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umstände die eine Leistungserbringung verhindern, können durch den Auftraggeber für den Zeitraum der Behinderung, keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
8. Haftungsansprüche/ Haftungsausschluss/ Verjährung
8.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und Rechte der gelieferten Werbespots und erklärt, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt uns diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle auftretenden Kosten die im Zusammenhang mit den Spots entstehen zu tragen.
8.2 Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Vertragsende. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Sonstiges
1. Wir können dem Auftraggeber einen Konkurrenzausschluss nicht zusichern.
2. Änderungen dieses Vertrags bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.